Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motopark Academy GmbH (Stand: 24.10.2019)
- 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen der Motopark Academy GmbH, Motopark Allee 14, 39387 Oschersleben, eingetragen im Handelsregister des AG Stendal unter HRB 110527, vertreten d.d. Organ (nachfolgend: Motopark) geltend ausschließlich für alle Verträge, die der Kunde mit Motopark in den Bereichen der Veredelung (z.B. Motortechnik, Fahrwerk, Optik, Interieur etc.) für Fahrzeuge abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden, sofern dieser ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist, widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter Bezugnahme auf § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen Motopark und dem Kunden in Textform nach 126 b BGB etwas anderes vereinbart ist.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen jeweils der Textform.
Die gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Webseite von Motopark unter www.motopark.com in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
Individuelle Abreden zwischen Motopark und dem Kunden haben stets Vorrang, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform nach 126b BGB.
Bei Rechtsgeschäften mit Kunden, die über den Online-Shop begründet sind, gelten ausschließlich die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinegeschäfte.
Bei Rechtsgeschäften mit Kunden, die den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen mit Motopark zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die dortigen Motopark Academy Verkaufsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen.
- 2 Vertragsschluss
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen mit Kunden im gesamten Geschäftsverkehr des Motopark erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht durch eine Individualvereinbarung zwischen Motopark und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform des § 126 b BGB.
Angebote von Motopark, auch auf deren Internetauftritt, sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten (wie z.B. Geschwindigkeiten) sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Motopark Academy hergeleitet werden können, insbesondere, soweit Bestellungen aus den Bereichen Motortechnik, Fahrwerk und Abgastechnik, die von fahrzeugspezifischen Daten abhängen, betroffen sind.
Verträge zwischen Motopark und dem Kunden kommen nach Übersendung eines Angebots von Motopark durch Annahme des Kunden in Textform nach § 126b BGB oder mit der Lieferung der Kaufsache durch die Motopark Academy zustande.
Im Falle eines von Motopark erstellten Kostenvoranschlags können die erbrachten Leistungen dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.
- 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind (Nr. 1). Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (Nr. 4).
Der Kunde muss im Falle eines Widerrufs Wertersatz für einen Wertverlust leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Kunde im Folgenden über dieses Widerrufsrecht belehrt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
-Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat oder
falls Sie einen Vertrag über mehrere Waren geschlossen haben, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat oder in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Motopark Academy GmbH, Motopark Allee 14, 39387 Oschersleben, Telefon: +49 (0) 3949 5 10 57 0 Telefax: +49 (0) 3949 5 10 57 15; E-Mail: office@motopark.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden – das jedoch nicht vorgeschrieben ist – und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Kosten werden auf höchstens etwa 100,– € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
- 4. Fertigstellung bzw. Lieferbedingungen
Motopark verpflichtet sich, einen in Textform nach § 126 b BGB dem Kunden als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin für den Auftrag einzuhalten. Im Falle einer Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.
Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat Motopark unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Motopark zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
Motopark behält sich insbesondere das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/-leistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
Der Liefer- bzw. Leistungstermin für den Auftrag und die Liefer- bzw. Leistungsfrist beim Auftrag wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Motopark Academy vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Motopark oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Motopark ist bei solchen Ereignissen insbesondere nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges verpflichtet. Motopark ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Kunde – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
Kosten für Verpackung sind bei Warenlieferungen in den Versandkosten enthalten. Anfallende Verpackungen nimmt die Motopark Academy innerhalb Deutschlands kostenfrei zurück.
- 5 Erfüllungsort
Erfüllungsort bei Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Werkstatt von Motopark in Oschersleben. Der Kunde verbringt zum vereinbarten Termin den Auftragsgegenstand auf eigene Kosten zum Erfüllungsort.
Nachbesserungen bei Leistungen werden ausschließlich in der Werkstatt von Motopark in Oschersleben durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart. Ist der Kunde ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 dieser Bedingungen, fallen Transport- und Wegekosten dem Kunden zur Last.
- 6 Entgegen- bzw. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand entgegenzunehmen bzw. den Auftragsgegenstand innerhalb 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme des Auftragsgegenstands kann Motopark von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Leistungen, die von Motopark innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 2 Arbeitstage.
Bei Abnahmeverzug kann Motopark die ortsübliche Standgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
- 7 technische Abnahme und Eintragung
Nach erfolgter technischer Abnahme (TÜV, Dekra o.a.) ist der Besteller verpflichtet unverzüglich die technische Änderung bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Motopark empfiehlt dem Besteller darüber hinaus den Kfz-Versicherer über die Änderungen am Fahrzeug in Kenntnis zu setzen.
- 8 Auftragsdurchführung
Der Kunde ermächtigt Motopark ausdrücklich, Probefahrten sowie Überführungsfahrten mit dem Auftragsgegenstand durchzuführen.
Falls erforderlich, wird der Auftragsgegenstand durch Motopark auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon wird dem Kunden dringend empfohlen, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäß Betriebsanleitung zu sichern, um einen Datenverlust zu vermeiden. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen kommen.
Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich.
Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden von Motopark bleibt unberührt.
- 9 Ersatzteile
Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen ersetzte Teile in das Eigentum von Motopark über.
- 10 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Gegenstände sowie eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate, die nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, bleiben bis zur Begleichung der gesamten, auch künftigen Forderungen von Motopark aus der Geschäftsverbindung zum Kunden Eigentum von Motopark.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil von Motopark, jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Auftragsgegenstandes an Dritte schriftliche Zustimmung von Motopark unzulässig. Die gleichwohl aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an Motopark ab.
Der Kunde hat den Auftragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Vernichtung, Beschädigung und Pfändung des Auftragsgegenstands sind Motopark unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist außerdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, und auch von Motopark ist unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Alle mit der Geltendmachung des Eigentumsrechts von Motopark entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Gerät der Kunde trotz Fristsetzung schuldhaft in Zahlungsverzug, ist Motopark ermächtigt, den Kaufgegenstand beim Kunden abzuholen. Rückholkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- 11 Sachmängelhaftung, Verjährung
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden, der ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1 dieser Bedingungen ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:
Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB. Mängel an der Kaufsache sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Die Mangelrüge hat in Textform nach § 126 b BGB unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels zu erfolgen.
Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so gelten die Regelungen für Verbraucher unter §11.2.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei der Lieferung neuer Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bei Lieferung von gebrauchten Sachen sind ausgeschlossen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln am Auftragsgegenstand verjähren nach einem Jahr ab Erbringung und dessen Abnahme, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Die vorstehende Verjährungsverkürzung sowie der nachfolgende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
– bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder
– für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Motopark Academy eine Garantie übernommen hat.
Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.
Mängel an der Kaufsache sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Die Mangelrüge hat in Textform nach § 126 b BGB unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels zu erfolgen.
Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung von Motopark auch an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb, vorrangig einem autorisierten Markenpartner von Motopark, wenden. In diesem Fall ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung von Motopark handelt und dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist für diese zur Verfügung zu halten sind. Motopark ist dem Kunden zur Erstattung der ihm nachweislich entstandenen, angemessenen Reparaturkosten verpflichtet.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei der Lieferung von neuen Sachen nach zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bei Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren nach einem Jahr, ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln am Auftragsgegenstand verjähren nach zwei Jahren ab Erbringung und dessen Abnahme, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Die vorstehende Verjährungsverkürzung sowie der nachfolgende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Fehlens einer Beschaffenheit, für die Motopark eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Im Fall begründeter Sachmängelhaftungsansprüche erfolgt nach Wahl von Motopark Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Falls Motopark Mängel innerhalb einer angemessenen, mittels Textform nach § 126 b BGB gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen.
Hat Motopark aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Motopark beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag dem Verkäufer/Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet Motopark nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Motopark für von ihr durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gelten § 11 Abs. 1 und 2 dieser Bedingungen entsprechend.
Schäden, welche aufgrund ungenügender oder unrichtiger Angaben des Kunden, durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden, durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Auftragsgegenstands (z.B. Betriebsanleitung, Serviceheft etc.) oder dadurch entstehen, dass der Kunde oder durch ihn beauftragte Dritte ohne Genehmigung von Motopark Änderungen oder Reparaturen am Auftragsgegenstand vornimmt, sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Normaler, üblicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar und ist daher von der Gewährleistung ausgeschlossen, insbesondere sind auch Schäden, die aufgrund Verschleißes durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 30.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es sich bei Motorsportteilen um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. In einem solchen Fall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Motopark übernimmt – vorbehaltlich einer anderen eindeutigen Vereinbarung – keine Gewähr dafür, dass der Auftragsgegenstand den Anforderungen des Straßenverkehrs genügt.
- 12 Haftung für sonstige Schäden
Motopark haftet für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Motopark begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Motopark vorhersehbaren Schadens. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Verzugsschaden beim Kunden ist auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Motopark für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 Abs. 4 und Abs. 5 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Motopark gelten die Regelungen in § 11 Abs. 1 bis Abs. 6 dieser Bedingungen (Haftung für Sachmängel) entsprechend.
Erklärungen von Motopark im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie durch Motopark bedarf deren ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
Testttage / Trackdays: Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen den Technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die Lärmschutzvorschriften der lokalen Veranstaltungsorte müssen erfüllt werden.
Testttage / Trackdays: Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen den Technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die Lärmschutzvorschriften der lokalen Veranstaltungsorte müssen erfüllt werden.
- 13 Preise, Rechnungstellung und Zahlung
Die angegebenen Preise Motopark sind grundsätzlich Nettopreise und enthalten die jeweilige gesetzliche deutsche Umsatzsteuer nicht. Diesen Preisen ist die jeweils gültige, gesetzliche deutsche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer geht zu Lasten des Kunden.
Die auf der Homepage von Motopark angegebenen Preise verstehen sich zusätzlich der anfallenden Liefer- und Versandkosten. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die von Motopark nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
Motopark ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss ohne Abzug fällig, anderenfalls sind der Rechnungsbetrag und die Preise für Nebenleistungen bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung/Übersendung der Rechnung zur Zahlung ohne Abzug fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung/Übersendung der Rechnung.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Einbautermin mehr als zwei Monate, ist Motopark berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung des Auftragsgegenstandes die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, die Land- oder Seefrachten, die Steuern, die Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens Motopark, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Bestellers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von Motopark kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis beruht.
- 15 Erweitertes Pfandrecht
Motopark steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Motopark ist zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
- 16 Datensicherheit und Zugang zur Homepage
Die Server von Motopark sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Besteller ist bekannt, dass für alle Vertragsparteien die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für integrierte Anwendungen wie Weblogs, Usermessages, etc. und für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Webseite von Motopark übermittelten Daten wird daher nicht gewährleistet.
Motopark garantiert nicht, dass deren Webseite jederzeit und für unbeschränkte Dauer erreichbar ist und zur Verfügung steht. Falls durch außer-/planmäßige Wartungs- und Serviceumfänge nur eingeschränkter oder gar kein Zugriff auf die Webseite möglich sein sollte, wird Motopark bemüht sein, den Fehler schnellstmöglich zu beheben.
- 17 Informationen zum Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Motopark nur erhoben, wenn sie der Kunde von Motopark von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet. Die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt.
Motopark gibt personenbezogene Daten einschließlich der Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist im Rahmen der Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist sowie das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden die Daten des Kunden mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Das Verlangen ist per Post, Email oder Fax zu richten an: Motopark Academy GmbH, Motopark Allee 14, 39387 Oschersleben, Telefon: +49 (0) 3949 5 10 57 0, Telefax: +49 (0) 3949 5 10 57 15, E-Mail: office@motopark.com
Die Datenschutzerklärung ist für den Kunden jederzeit unter www.motopark.com/datenschutz abrufbar.
- 18 Online Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
- 19 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Motopark nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
- 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.
Soweit der Kunde ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1 dieser Bedingungen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von Motopark in Oschersleben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.